Die Pandemie Corona greift um sich. Bei Zugangsbeschränkungen und entsprechenden Kontrollen wird Sicherheit immer wichtiger. Unsere Mitarbeiter sind bereits zum ersten Lockdown Deutschlandweit im Einsatz gewesen, um bei Supermärkten, Passagen und Eingängen für die korrekte Einhaltung der Schutzmaßnahmen zu sorgen.
Gerade im Einzelhandel ist durch die aktuelle Corona Verordnung ein vermehrter Personalbedarf spürbar. Verordnete Hygienemaßnahmen müssen ebenso umgesetzt werden, wie Kontaktbegrenzungen (Abstandskontrollen) und die Kontrolle der Maskenpflicht. Für den reibungslosen Ablauf und damit einer baldigen Lockerung der Maßnahmen ist geschultes Sicherheitspersonal notwendig.
Dabei legen wir stets Wert auf ein tadelloses Auftreten und freundliche, sowie zuverlässige Doorman. Wir verstehen die Einhaltung der Maßnahmen als Dienstleistung unserer Kunden zur Erhaltung der Wirtschaft, bei der wir gerne unterstützend tätig sind. Somit treten unsere Doorman und Empfangsmitarbeiter serviceorientiert auf und sind vor allem in der Kundenkommunikation geschult.
Wie beim klassischen Empfangsdienst ist auch bei den Schutzmaßnahmen der Empfang und Umgang der Sicherheitsmitarbeiter ein Aushängeschild der Firma. Durch Freundlichkeit und Höflichkeit schaffen wir einen positiven ersten Eindruck.
Als Maßnahme gegen Corona haben wir Konzepte entwickelt, die erfolgreich umgesetzt werden. Unsere Doorman am Eingang und Empfang sind dabei fester Bestandteil der Konzepte. Oftmals verfügen die Mitarbeiter der SSI über fundierte Fremdsprachenkenntnisse, die aufgrund der besonderen Kommunikationsfähigkeiten am Empfang zur Verdeutlichung der Schutzkonzepte hilfreich sind.
Zum Tätigkeitsumfang zum Schutz gegen Corona zählen:
- Kontrollierter Empfang von Besuchern
- Kontrolle der Einhaltung maximaler Besucherzahlen (Besucherzählsysteme)
- Fiebermessung
- Abstandskontrolle
- Ausgabe und Kontrolle von Schutzmasken
- Lückenlose Zutrittskontrolle unterstützt durch technische Systeme
Im Ernstfall übernehmen die Doormen der SSI GmbH auch vorläufige Festnahmen von Straftätern gemäß § 127 StPO. Die effektivste Synergie ergibt sich hier erfahrungsgemäß in der Zusammenarbeit mit einem unserer Ladendetektive.